Ab Januar 2024 neues e-Rezept.

Es ist zwingend erforderlich, dass Ihre gültige Versicherungskarte und gegebenenfalls Ihre Zuzahlungsbefreiung vor der Bestellung des e-Rezepts bei uns eingelesen wird.

Falls dies nicht im Voraus erfolgt, können wir leider keine Rezepte auf Anfrage per Telefon oder E-Mail ausstellen. Ihre Mitarbeit in diesem Prozess ist wichtig, um einen reibungslosen Ablauf und eine effiziente Bearbeitung Ihrer Anfragen sicherzustellen.