Medizinische Neuigkeiten.
Digitalisierung: E-Rezept ab 2024 verpflichtend:
Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll ab dem 1. Januar 2024 der verbindliche Standard in der Arzneimittelversorgung sein. Dies sieht das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz, DigiG) vor, welches sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.
Demnach müssen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und zu übermitteln – anderenfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen um ein Prozent. Zudem ist die volle Auszahlung der monatlichen Pauschalen, die Niedergelassene für Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten, neben der elektronischen Patientenakte (ePA) und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch an das E-Rezept gekoppelt.
Praxen sollten sich deshalb spätestens jetzt, dies empfiehlt auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nachdrücklich, auf die Umstellung zum 1. Januar 2024 vorbereiten. Geprüft werden sollte insbesondere, ob alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Abläufe zum Ausstellen von E-Rezepten gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt